Abschiebehaft Büren: Sozialverträgliche Versetzung des Personals angekündigt
Gestern haben Innen- und Justizministerium angekündigt, dass die JVA Büren künftig zu einer zentralen Einrichtung für Abschiebehaft umgewidmet werden soll. Dies bedeutet das Aus für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an diesem Standort. Der jetzige Betrieb soll deshalb im ersten Halbjahr 2015 eingestellt werden. Innenminister Jäger (SPD) stellte in Düsseldorf fest, dass nunmehr die rechtlichen Grundlagen geschaffen und konzeptionelle Überlegungen für eine humanitäre Gestaltung der Abschiebehaft angestellt werden müssten.
Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte gegenüber den Medien, dass in Büren umfangreiche Rückbaumaßnahmen erforderlich seien, bevor die Einrichtung für die Abschiebehaft genutzt werden könne. Das Land beabsichtige zudem, in diesem Bereich mit anderen Bundesländern zu kooperieren.
Unmittelbar nach dem Bekanntwerden dieser Absichten hat sich BSBD-Chef Peter Brock beim Abteilungsleiter für den Strafvollzug für die künftig sozialverträgliche Verwendung der Kolleginnen und Kollegen der JVA Büren eingesetzt. Gemeinsam war man der Auffassung, dass jeder Betroffene künftig möglichst an eine Vollzugseinrichtung seiner Wahl versetzt werden soll.
Bereits im Laufe des heutigen Tages sollen die Kolleginnen und Kollegen über den aktuellen Sachstand informiert und aufgefordert werden, jeweils drei Vollzugseinrichtungen ihrer Wahl für ihre künftige dienstliche Verwendung zu benennen. Versetzungen sollen dann vorrangig auf der Grundlage der Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen vorgenommen werden. Der Personalbedarf der aufnehmenden Einrichtungen, so das Einvernehmen von BSBD und Ministerium, soll nicht als Ausschlusskriterium für Versetzungen dienen. Möglicherweise entstehende personelle Überhänge sollen im Rahmen der altersbedingten Ersatzbedarfe ausgeglichen werden.
Der BSBD-Chef begrüßte dieses weitgehende Entgegenkommen des Ministeriums und gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Positionen der Kolleginnen und Kollegen damit angemessen gewahrt werden könnten, wenn die personellen Einzelmaßnahmen durch die beteiligten Vollzugseinrichtungen und Personalräte vertrauensvoll entschieden würden. „Damit“, so Brock, „ist das leidige Problem der Abschiebehaft, die wir im Wege der Amtshilfe für das Innenministerium ohne Personalverstärkung vollzogen haben, endgültig vom Tisch. Der Einsatz von privaten Sicherheitskräften, wie er in Büren stattgefunden hat, war uns immer ein Dorn im Auge. Wir haben ihn letztlich akzeptiert, weil keine regulären vollzuglichen Aufgaben wahrzunehmen waren.“
Der Gewerkschafter machte zudem darauf aufmerksam, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Vollzugseinrichtungen dringend benötigt würden, weil das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Strafvollzugsgesetz dem Strafvollzug neue Aufgaben zuweise und folglich neue Personalbindungen auslöse. Hierfür werde das Bürener Personal dringend benötigt. „Außerdem“, erklärte Peter Brock, „haben wir den Bedarf für die Abschiebehaft Mitte der 1990er Jahre aus dem regulären Personalbestand befriedigt. Da ist es wohl selbstverständlich und nicht mehr als recht und billig, dass die Kolleginnen und Kollegen aus Büren die seinerzeit gerissenen Personallücken wieder schließen!“