Bereits zur Weihnachtszeit 2025 machte der BSBD NRW in seiner „Scharfen Zunge“ deutlich: Wer Überlastung meldet, übernimmt Verantwortung. Wer daraus persönliches Versagen macht, verschiebt Verantwortung und verspielt Vertrauen.
Die Befassung des Rechtsausschusses mit der Belastung der Beschäftigten am 30. September 2026 gibt Anlass, genauer hinzusehen. Nach den dazu vorgelegten Angaben des Justizministeriums werden Überlastungsanzeigen bisher nicht zentral erhoben. Auch ein Überblick über die örtlichen Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen liegt dem Ministerium aktuell noch nicht vor. Das wirft die Frage auf, wie wiederkehrende Probleme anstaltsübergreifend erkannt und Verbesserungen nachvollzogen werden sollen.
Eine anstaltsübergreifende Erfassung von Überlastungsanzeigen ist ein sinnvoller Schritt. Ihre Zahl allein bildet die tatsächliche Belastung jedoch nicht ab. Eine einzige Anzeige kann einen Missstand benennen, der viele betrifft. Umgekehrt kann erhebliche Überlastung bestehen, ohne dass sie förmlich angezeigt wird.
Die Sorge, als wenig belastbar oder unbequem zu gelten, mögliche Nachteile bei Beurteilungen und beruflichen Perspektiven sowie Zweifel an einer wirksamen Reaktion können Beschäftigte von einer Meldung abhalten. Auf eine Anzeigenflut zu warten, wäre deshalb der falsche Ansatz.
Auch Verantwortungsgefühl kann das Ausmaß verdecken. Beschäftigte springen ein, übernehmen zusätzliche Aufgaben und fangen Engpässe auf. So kann der Dienst vordergründig weiter funktionieren, während notwendige Aufgaben liegen bleiben, fachliche Qualität leidet und Erholung zu kurz kommt.
Eine aussagekräftige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung muss Arbeitsumfang und tatsächlich verfügbare Kapazitäten zusammen betrachten. Dazu gehören Mehrarbeit, Vertretungen, ausgefallene Pausen und zurückgestellte Aufgaben. Die Erhebung muss unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen erfolgen. Anonymisierte Befragungen und geschützte, fachkundig moderierte Gespräche können das Bild ergänzen. Auch strukturelle Missstände und Führungsprobleme auf allen Ebenen müssen offen benannt werden können.
Aus den Ergebnissen müssen konkrete Maßnahmen folgen: zusätzliche Kapazitäten oder verbindliche Aufgabenbegrenzung bei dauerhaft zu hoher Arbeitsmenge, klare Zuständigkeiten und verlässliche Vertretungsregelungen bei organisatorischen Mängeln. Resilienzangebote können unterstützen, strukturelle Überlastung aber nicht beheben.
Bei Führungsproblemen sind verbindliche Erwartungen, qualifizierte Begleitung und spürbare Verbesserungen erforderlich. Dazu gehört auch, Personal- und Führungsentscheidungen zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren, wenn sie sich in der Praxis nicht bewähren. Beschäftigte dürfen nicht dauerhaft die Folgen tragen, weil an einmal getroffenen Entscheidungen festgehalten wird.
Strukturelle Verbesserungen gelingen nicht von heute auf morgen. Anstaltsleitungen, die notwendige Veränderungen angehen, verdienen dabei Unterstützung, auch wenn neue Wege zunächst ungewohnt und unbequem sind. Wer bessere Arbeitsbedingungen will, muss Veränderungen zulassen.
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Der BSBD NRW fordert dafür klare Verantwortlichkeiten und Termine sowie die wirksame Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen. Maßstab ist die nachweisbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Überlastung muss frühzeitig erkannt und wirksam verringert werden. Nicht erst dann, wenn Beschäftigte sie schriftlich anzeigen.
BSBD NRW
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