Der BSBD NRW hat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur weiteren Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen für die Sachverständigenanhörung im Landtag am 8. Oktober 2026 eingereicht.
Wir begrüßen mehrere vorgesehene Verbesserungen. Gleichzeitig machen wir deutlich, wo bei Arbeitszeit, Zulagen, Beförderungsperspektiven und Beschäftigtenrechten weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Für uns ist entscheidend, dass die Reform bei den Kolleginnen und Kollegen im Dienstalltag ankommt. Sie muss die Arbeitsbedingungen verbessern, die Personalgewinnung stärken und erfahrene Beschäftigte im Justizvollzug halten.
Wir begrüßen insbesondere die Erweiterung der Strukturzulage, Verbesserungen bei einzelnen Beförderungsmöglichkeiten, die Anhebung der Nachtzulage, Anpassungen im Beihilferecht und die lange erwartete Einführung eines Fahrradleasing-Modells.
Auch beim Lebensarbeitszeitkonto wurde ein wesentlicher Kritikpunkt aus dem Beteiligungsverfahren aufgegriffen: Die ursprünglich vorgesehene Regelung, längere Erkrankungszeiten von der Gutschrift auszunehmen, wurde aufgegeben.
Wir bleiben jedoch dabei: Das Lebensarbeitszeitkonto ersetzt keine zeitnahe Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Die Belastung durch die 41-Stunden-Woche besteht zunächst weiter. Spätere Freistellungsphasen müssen deshalb frühzeitig in die Personalplanung einbezogen werden. Wer Zeitguthaben aufbaut, muss dieses später auch tatsächlich nutzen können.
Die geplante Erhöhung der Meister- und Technikerzulage auf 80 Euro monatlich ist ein Fortschritt, reicht aus Sicht des BSBD NRW aber nicht aus.
Für den Zugang zum Werkdienst wird eine Meister- oder Technikerqualifikation verlangt. Gleichzeitig tragen die Kolleginnen und Kollegen Verantwortung für Betriebe, Arbeitssicherheit, Ausbildung und Qualifizierung von Gefangenen und damit unmittelbar auch für deren berufliche Integration und Resozialisierung.
Wir fordern deshalb eine vollzugsspezifische Meister- und Technikerzulage von 250 Euro monatlich sowie deren Dynamisierung. Auf Grundlage von rund 670 Planstellen ergibt sich gegenüber der vorgesehenen Zulage ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 1,37 Millionen Euro jährlich. Damit kann eine für den Justizvollzug unverzichtbare Berufsgruppe gezielt gestärkt werden.
Wir erkennen die vorgesehenen Verbesserungen für einzelne Leitungsfunktionen an. Sie lösen jedoch nicht die strukturellen Probleme im Allgemeinen Vollzugsdienst und im Werkdienst. Deshalb verlangen wir weiterhin eine zeitnahe Überprüfung der Stellenobergrenzen und bessere berufliche Entwicklungsperspektiven.
Bei der Reform der Zulagen kommt es auf die Gesamtwirkung an. Die vorgesehene Anhebung der Nachtzulage auf fünf Euro je Stunde begrüßen wir ausdrücklich. Gleichzeitig muss anhand typischer Dienstpläne im Justizvollzug geprüft werden, wie sich der Wegfall der bisherigen Schicht- und Wechselschichtzulagen tatsächlich auswirkt. Eine durchschnittliche Verbesserung reicht nicht aus, wenn einzelne Beschäftigte am Ende schlechter gestellt werden.
Auch bei weiteren Regelungen sehen wir Änderungsbedarf. Die fiktive Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen muss transparent, nachvollziehbar und überprüfbar erfolgen. Wer als freigestelltes Personalratsmitglied oder in einer anderen gesetzlichen Interessenvertretung tätig ist, darf dadurch keine Nachteile beim beruflichen Fortkommen erleiden.
Digitale Verwaltungsverfahren müssen ebenfalls rechtssicher und verständlich ausgestaltet werden. Die elektronische Antragstellung darf nicht automatisch dazu führen, dass spätere Verwaltungsentscheidungen mit Fristwirkung ausschließlich elektronisch bekannt gegeben werden. Hier benötigen die Beschäftigten klare Informationen und verlässliche Schutzmechanismen.
Der BSBD NRW fordert zudem die unentgeltliche Ausstattung mit vorgeschriebener Dienstkleidung für den Allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst. Während Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte die erforderliche Dienstkleidung unentgeltlich erhalten, müssen Beschäftigte des Justizvollzugs trotz des monatlichen Dienstkleidungszuschusses darüber hinausgehende Kosten selbst tragen. Hier erwarten wir eine Gleichstellung mit dem Polizeivollzug. Vorgeschriebene Dienstkleidung darf keine zusätzliche private finanzielle Belastung darstellen.
Mit unserer Stellungnahme bringen wir die besonderen Anforderungen des Justizvollzugs in das parlamentarische Verfahren ein.
Zugleich unterstützen wir ausdrücklich die Stellungnahme unseres Dachverbandes, des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion. Seine Positionen zu den allgemeinen beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen tragen wir mit. Unsere Stellungnahme ergänzt diese um die besonderen Anliegen des Justizvollzugs.
Entscheidend ist, dass die Modernisierung auch im Justizvollzug ankommt – bei Personal, Bezahlung, Beförderungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen.
#voneuchfüreuchmiteuch
BSBD NRW