05. Januar 2026

Wenn das Maß voll ist – 2025 im Rückspiegel, 2026 im Visier

2025 war im Justizvollzug NRW ein Jahr, in dem sich vieles verdichtet hat. Nicht unbedingt, weil alles völlig neu gewesen wäre, sondern weil die bekannten Baustellen spürbarer, härter und sichtbarer geworden sind. Der BSBD NRW hat dieses Jahr deshalb nicht als Kulisse verstanden, sondern als Auftrag: Probleme nicht nur zu beschreiben, sondern sie so zuzuspitzen, dass Politik und Verwaltung nicht mehr ausweichen können. Und ja, es gab Erfolge. Aber 2025 hat vor allem gezeigt, dass Entlastung im Vollzug nicht durch gute Worte entsteht, sondern durch Entscheidungen, Standards und verlässliche Ressourcen.

Was den Alltag der Kolleginnen und Kollegen im Kern geprägt hat, lässt sich an einem Thema besonders deutlich machen: Mehrarbeit. Überstunden sind längst kein Ausnahmephänomen mehr, sondern vielerorts Routine, so sehr, dass sie sich wie ein eingepreister Bestandteil des Dienstbetriebes anfühlen. Genau das ist gefährlich. Denn der Überstundenberg wächst nicht, weil Beschäftigte zu empfindlich wären, sondern weil der Vollzug rund um die Uhr funktionieren muss, während Stellen unbesetzt bleiben, Krankenstände hoch sind und die Anforderungen an Sicherheit, Ordnung und Behandlung gleichzeitig steigen. 2025 hat der BSBD NRW diese Entwicklung erneut klar benannt. Mehrarbeit ist keine stillschweigende Pflichtleistung auf Dauer. Sie ist auszugleichen, vorrangig durch Freizeit, und wenn das aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, dann muss der Dienstherr die rechtlich vorgesehene Vergütung auch realistisch ermöglichen. Ein System, das Mehrarbeit dauerhaft anhäuft, ohne den Abbau verlässlich zu organisieren, lebt von der Substanz seiner Beschäftigten.


Mit dieser Frage nach Substanz und Verlässlichkeit hängt auch zusammen, was auf den ersten Blick wie ein Ausstattungsthema wirkt, in Wahrheit aber ein Signal für Fürsorge und Professionalität ist: Dienstkleidung. 2025 wurde deutlich, wie sehr ein solches Thema den Alltag belastet, wenn es nicht sauber läuft. Lieferengpässe, Qualitätsunterschiede, Verzögerungen bei Neuerungen, Preisentwicklungen, die kaum vermittelbar sind, und Provisorien, die an der Würde des Dienstes kratzen. Wenn Kolleginnen und Kollegen improvisieren müssen, weil Material nicht verfügbar ist, ist das nicht nur ärgerlich, es sendet auch eine Botschaft: Ihr bekommt es schon irgendwie hin. Der BSBD NRW hat genau dieses Irgendwie angegriffen und als strukturelle Antwort erneut die zentrale, verlässliche Versorgung eingefordert. Dazu gehört ausdrücklich, dass wir weiter konsequent auf die Einführung einer Kleiderkammer drängen werden, damit Versorgung, Qualität und Einheitlichkeit nicht länger vom Zufall einzelner Lieferketten abhängen.


Parallel dazu ist 2025 ein Jahr gewesen, in dem Modernisierung im Vollzug sichtbar vorangetrieben wurde, aber immer wieder mit der Frage, ob Fortschritt echte Verbesserung ist oder nur eine Notlösung, die das System über Wasser hält. Das lässt sich an der Telemedizin sehr gut erklären. Natürlich kann digitale ärztliche Versorgung Wege verkürzen, Verfügbarkeit verbessern und in Akutsituationen helfen. Aber wenn Telemedizin dort zur tragenden Säule wird, wo ärztliches Personal vor Ort fehlt, dann ist sie nicht mehr nur Fortschritt. Dann wird sie zum Symptom. Der BSBD NRW hat diese Ambivalenz 2025 klar herausgearbeitet. Digitalisierung darf im Vollzug nicht das Etikett sein, das strukturellen Personalmangel überklebt. Telemedizin muss Brücke sein, nicht Dauerersatz.


Ein ähnliches Spannungsfeld zeigte sich 2025 beim Thema Telearbeit. Der BSBD NRW hat bewusst differenziert argumentiert: Der Vollzug ist kein Büro und große Teile des Dienstes sind an Präsenz gebunden, weil Sicherheit und Ordnung körperliche Anwesenheit verlangen. Aber wo Tätigkeiten es zulassen, ist alternierende Telearbeit kein Wunschkonzert, sondern ein modernes Instrument für Attraktivität, Vereinbarkeit, Motivation und Wiedereingliederung. 2025 ging es daher weniger um ein Entweder oder, sondern um Fairness und Einheitlichkeit: klare Kriterien, keine willkürlichen Entscheidungen, keine verdeckten Benachteiligungen, und eine Umsetzung, die nicht in jeder Anstalt anders aussieht.


2025 hat zudem gezeigt, dass der Vollzug gesellschaftliche Entwicklungen nicht nur beobachtet, sondern unmittelbar bewältigen muss. Der Umgang mit Vielfalt ist in Vollzugseinrichtungen gelebte Praxis, weil dort Menschen mit sehr unterschiedlichen Biografien, Bedürfnissen und Schutzbedarfen auf engem Raum zusammenleben. Gerade deshalb braucht es bei gesetzlichen Veränderungen Handlungssicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Fragen der Unterbringung, des Schutzes, der Durchsuchungen, der Kleidungsvorschriften, möglicher Missbrauchsrisiken sowie der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Sicherheitsinteressen dürfen nicht dem Zufall oder der Improvisation einzelner Anstalten überlassen werden. 2025 hat der BSBD NRW an dieser Stelle Klarheit eingefordert, nicht als Abwehrreflex, sondern als Voraussetzung für einen menschenwürdigen und sicheren Vollzug.


Über all dem lag 2025 ein Thema, das im Vollzug besonders scharf wahrgenommen wird: Anerkennung. Anerkennung zeigt sich im öffentlichen Dienst am Ende immer auch in Besoldung, Zulagen, Entwicklungsperspektiven und einem fairen Umgang mit der Realität der Belastung. Der BSBD NRW hat 2025 Schieflagen deutlich benannt, auch dort, wo politische Entscheidungen in der Belegschaft als paradox oder demotivierend ankommen, weil sie nicht zur Belastungsrealität passen. Das ist keine Neiddebatte, sondern eine Frage staatlicher Prioritäten. Wer Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Resozialisierung will, muss die Menschen, die das System tragen, verlässlich und verfassungskonform behandeln.


Besonders sichtbar wurde der Perspektivenmangel 2025 auch dort, wo der Vollzug still an Attraktivität verliert: bei der Abwanderung junger qualifizierter Kolleginnen und Kollegen, gerade in Funktionen, die dringend gebraucht werden. Wenn Menschen den Justizvollzug verlassen, obwohl die Aufgaben sinnvoll und anspruchsvoll sind, dann liegt es nicht am fehlenden Idealismus, sondern an Rahmenbedingungen, die langfristig nicht tragen. Dazu gehören Mobilitätszwang, stockende Beförderungsperspektiven und Dienstpostenbewertungen auf dem Papier ohne entsprechende Planstellen in der Praxis. Der BSBD NRW hat dieses Warnsignal ernst genommen und öffentlich gemacht, weil es nicht nur um Einzelfälle geht, sondern um die Zukunftsfähigkeit des Systems.


Und schließlich war 2025 auch ein Jahr, in dem Mitbestimmung selbst zum Thema wurde. Personalratsarbeit ist im Justizvollzug kein Luxus, sondern ein Stabilitätsfaktor, gerade in einem System, das hierarchisch, sicherheitsorientiert und unter Druck arbeitet. Wo Beteiligung zu spät kommt, Rechte ignoriert werden oder Freistellungen praktisch klein gemacht werden, entsteht nicht nur Frust, sondern ein strukturelles Risiko: Entscheidungen werden schlechter, Konflikte härter, Vertrauen brüchiger. Der BSBD NRW hat 2025 deutlich gemacht, dass Mitbestimmung nicht um Erlaubnis bittet. Sie ist Gesetz. Und sie ist Voraussetzung für moderne, rechtsstaatliche Führung.


Zu den handfesten Signalen, dass beharrliche Gewerkschaftsarbeit Wirkung entfalten kann, zählt auch der Fortschritt im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Neue psychoaktive Substanzen sind seit Jahren ein massives Risiko für Inhaftierte und Beschäftigte. Dass nun in der JVA Rheinbach ein Ionenscanner erprobt wird, um das Aufspüren dieser Stoffe zu erleichtern, ist ein Schritt, der die Forderungen des BSBD NRW sichtbar bestätigt. Genau darum geht es: Missstände benennen, Lösungen einfordern und dranbleiben, bis sich etwas bewegt. Gleichzeitig bleibt der Anspruch klar: Aus Pilotierung darf kein Symbol werden. Wenn Technik hilft, Leben und Gesundheit zu schützen, braucht es einen verbindlichen Fahrplan, der Evaluation, Standards, Arbeitsschutz, Personalbedarf und eine Perspektive auf eine Ausweitung berücksichtigt.


Trotz all dieser Konfliktlinien bleibt: 2025 war nicht nur Abwehrkampf. Es war auch ein Jahr, in dem sichtbar wurde, dass Beharrlichkeit wirkt, wenn Themen konsequent gesetzt, fachlich begründet und politisch platziert werden. Der BSBD NRW hat Spuren hinterlassen. Aber 2026 wird daran gemessen werden, ob aus Spuren tatsächlich Wege werden.


Ausblick 2026: Wofür der BSBD NRW weiter eintritt und was zu tun bleibt


2026 wird der BSBD NRW weiter mit Nachdruck dafür eintreten, dass der Überstundenberg nicht als Normalzustand akzeptiert wird. Es braucht verbindliche Abbaukonzepte, planbaren Freizeitausgleich und dort, wo das nicht möglich ist, einen rechtssicheren, freiwilligen finanziellen Ausgleich in nennenswertem Umfang. Mehrarbeit darf nicht länger zur stillen Dauerlösung werden.


Ebenso zentral bleibt der Kampf um Personalbindung und Attraktivität. Der Justizvollzug kann es sich nicht leisten, qualifizierte Kräfte zu verlieren. Deshalb wird der BSBD NRW darauf drängen, dass Entwicklungsperspektiven realistisch werden, Beförderungswege fairer gestaltet werden und die Diskrepanz zwischen bewerteten Funktionen und tatsächlicher Besoldung abgebaut wird. Wer Verantwortung trägt, muss auch entsprechend bezahlt werden.


Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die verfassungskonforme Besoldung. 2026 muss das Land zeigen, dass es seinen Beschäftigten nicht nur dankt, sondern Verantwortung übernimmt. Anerkennung darf nicht aus Worten bestehen. Sie muss sich in einer rechtlich sauberen, fairen und konkurrenzfähigen Alimentation niederschlagen.


Mit Blick auf Gesundheit und Versorgung wird der BSBD NRW weiter darauf pochen, dass Telemedizin nicht zum Ersatz für fehlende Strukturen wird. Digitale Angebote können ergänzen, aber sie dürfen nicht kaschieren, dass ärztliche Präsenz und medizinisches Fachpersonal in den Anstalten fehlen. 2026 braucht hier eine belastbare Strategie, die Versorgung vor Ort stärkt.
 

Beim Thema Dienstkleidung bleibt zu tun, was längst überfällig ist: verlässliche Beschaffung, nachvollziehbare Standards, wirtschaftliche Lösungen und eine zentrale Organisation, die Provisorien beendet. Genau deshalb wird der BSBD NRW weiter konsequent auf die Einführung einer Kleiderkammer drängen, weil sie der Schlüssel für Versorgungssicherheit und Gleichbehandlung ist.


Im Bereich moderner Arbeitsorganisation wird der BSBD NRW 2026 weiter für klare, einheitliche und faire Regeln bei alternierender Telearbeit eintreten. Es geht um Gleichbehandlung, Transparenz und darum, dass moderne Instrumente dort genutzt werden, wo sie sinnvoll sind, ohne den Dienstbetrieb zu gefährden oder Belegschaften gegeneinander auszuspielen.
 

Im Bereich Sicherheit wird der BSBD NRW darauf drängen, dass die Ionenscanner Pilotierung transparent ausgewertet wird und dass bei positiver Bilanz eine Ausweitung erfolgt, perspektivisch flächendeckend. Dazu gehören verbindliche Standards für Kontrollen, ein Schutzkonzept für Beschäftigte sowie ausreichend Personal und Finanzierung, damit Maßnahmen wirksam und grundrechtsschonend umgesetzt werden können.


Und schließlich wird der BSBD NRW weiter dafür kämpfen, dass Mitbestimmung im Vollzug nicht ausgehöhlt wird. Personalräte müssen rechtzeitig und umfassend beteiligt werden, Freistellungen müssen respektiert werden, und gesetzliche Vorgaben dürfen nicht zur Verhandlungssache werden. Mitbestimmung ist kein Hindernis, sie ist ein Schutzmechanismus, für Beschäftigte ebenso wie für den Betrieb.


2025 hat gezeigt, wie viel die Kolleginnen und Kollegen tragen. 2026 muss zeigen, ob Land und Dienstherr bereit sind, das endlich in Strukturen zu übersetzen, die Entlastung möglich machen. Der BSBD NRW wird genau daran arbeiten: sachlich, beharrlich und dort, wo es nötig ist, unbequem.

#voneuchfüreuchmiteuch

Autor: BSBD NRW