Die aktuelle Debatte über Korruptionsverdachtsfälle im nordrhein-westfälischen Justizvollzug hat innerhalb kürzester Zeit weitreichende politische Reaktionen ausgelöst. Dazu gehört auch die vom Ministerium beabsichtigte Einführung verdachtsunabhängiger Zugangskontrollen für Beschäftigte.
Ein Verdacht ist kein Beweis. Ermittlungen müssen konsequent und rechtsstaatlich geführt werden. Sollte sich Fehlverhalten bestätigen, muss es aufgeklärt und geahndet werden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung – auch für Beschäftigte des Justizvollzuges. Umso kritischer sehen wir, wie schnell aus einzelnen Verdachtslagen in Teilen der medialen und politischen Debatte ein grundsätzliches Problem der Bediensteten des Justizvollzuges konstruiert wird. Tausende Kolleginnen und Kollegen leisten täglich verantwortungsvoll und rechtmäßig ihren Dienst. Sie haben es nicht verdient, unter Generalverdacht gestellt zu werden.
Auch die Rückmeldungen aus den Justizvollzugseinrichtungen zeigen eine breite Ablehnung verdachtsunabhängiger Taschenkontrollen. Ihr tatsächlicher Sicherheitsgewinn ist fraglich: Sie erfassen lediglich einen möglichen Einbringungsweg, während andere Einbringungswege ebenso unberührt bleiben wie Anbahnungs-, Manipulations- oder Einflussnahmeversuche. Gleichzeitig binden sie zusätzliches Personal und senden ein deutliches Misstrauenssignal.
Bemerkenswert ist zudem die Geschwindigkeit, mit der diese Maßnahme vorangetrieben wird. Seit Jahren fordert der BSBD NRW mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Strukturen und eine angemessene Ausstattung des Justizvollzuges. Die Defizite sind längst bekannt, nachhaltige Lösungen lassen dennoch auf sich warten. Für pauschale Kontrollmaßnahmen scheint politisches Handeln dagegen plötzlich erstaunlich schnell möglich.
Die Ablehnung verdachtsunabhängiger Taschenkontrollen bedeutet nicht, Sicherheitsrisiken kleinzureden. Im Gegenteil: Wer Risiken ernst nimmt, muss sie zunächst belastbar analysieren und anschließend dort handeln, wo tatsächlich Gefährdungen bestehen. Korruptionsprävention darf nicht auf die Taschen der Beschäftigten verengt werden, sondern muss die Widerstandsfähigkeit des gesamten Systems Justizvollzug in den Blick nehmen. Wo bestehen Risiken für Einflussnahme, Manipulation oder das Einbringen verbotener Gegenstände? Welche Rolle spielen Gefangenenstrukturen, externe Kontakte, Besucher, Dienstleister oder Liefer- und Versorgungswege? Wo liegen organisatorische, bauliche oder technische Schwachstellen?
Wir brauchen belastbare, anstaltsbezogene Risikoanalysen statt pauschaler Lösungen für höchst unterschiedliche Justizvollzugseinrichtungen. Erst auf dieser Grundlage können geeignete und zielgerichtete Maßnahmen entwickelt werden. Relevante Einbringungs- und Einflusswege müssen überprüft und Erkenntnisse aus der Praxis sowie aus Vorfällen und Beinahe-Ereignissen systematisch für die Weiterentwicklung der Sicherheitskonzepte genutzt werden.
Sicherheit entsteht nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch funktionierende Strukturen. Klare Verantwortlichkeiten, sichere Meldewege, ausreichende Personalausstattung, stabile Teams, gute Kommunikation und verlässliche Führung gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Schwachstellen zu erkennen und aus Erfahrungen zu lernen. Personalausstattung und Arbeitsbedingungen sind nicht nur Beschäftigtenthemen – sie sind auch Sicherheitsfaktoren. Wer Prävention ernst meint, muss deshalb auch dort investieren.
Prävention muss zudem dauerhaft organisatorisch verankert und Erfahrungen aus der Praxis müssen regelmäßig zusammengeführt werden. Gleichzeitig braucht ein moderner Justizvollzug Transparenz und einen unverstellten Blick auf die Realität in unseren Einrichtungen. Der BSBD NRW hat deshalb bereits die Wiedereinführung der Vollzugskommissionen gefordert. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Forderung inzwischen auch im Rechtsausschuss des Landtags aufgegriffen wurde. Darin sehen wir einen wichtigen Schritt, um Politik und vollzugliche Praxis wieder stärker miteinander ins Gespräch zu bringen.
Führungskräfte tragen besondere Verantwortung. Sie müssen für Korruptionsrisiken und Anbahnungsstrategien qualifiziert, im Arbeitsalltag präsent und ansprechbar sein. Vor allem müssen sie ein Arbeitsklima schaffen, in dem Beschäftigte Unsicherheiten, eigene Fehler oder problematische Entwicklungen frühzeitig ansprechen können – in der Gewissheit, Unterstützung und Rückhalt zu erfahren. Wer sich öffnet und rechtzeitig Unterstützung sucht, muss Rückhalt erfahren. Gute Führung bedeutet, zuzuhören, Orientierung zu geben und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, bevor eine Situation eskaliert.
Beschäftigte müssen mögliche Manipulations-, Anbahnungs-, Bestechungs- oder Erpressungsversuche erkennen und wissen, wie sie damit umgehen können. Dazu gehören praxisnahe Fortbildungen, eine gute Begleitung neuer Kolleginnen und Kollegen sowie Möglichkeiten, schwierige berufliche Situationen frühzeitig zu reflektieren. Wer selbst Ziel eines Einflussnahmeversuchs wird oder eine problematische Entwicklung erkennt, braucht verlässliche Ansprechpartner und frühzeitige Unterstützung. Früh beraten und unterstützen – bei tatsächlichem Fehlverhalten konsequent handeln.
Der BSBD NRW steht für einen sicheren und rechtsstaatlichen Justizvollzug. Gerade deshalb reicht es uns nicht, unter öffentlichem Druck Maßnahmen voranzutreiben, deren tatsächlicher Sicherheitsgewinn nicht überzeugend belegt ist. Wir wollen keine Symbolpolitik. Wir wollen wirksame Prävention. Die aktuelle Debatte bietet die Chance, Korruptionsprävention im nordrhein-westfälischen Justizvollzug grundsätzlich weiterzuentwickeln. Diese Chance sollten wir nutzen.
Sicherheit wird nicht dadurch stärker, dass man pauschal kontrolliert. Sie wird stärker, wenn Risiken belastbar analysiert und Maßnahmen gezielt dort ergriffen werden, wo sie tatsächlich wirken.
#VONEUCHFÜREUCHMITEUCH
BSBD NRW