Mindestlohn
Ab dem 01. Januar 2015 ist es endlich so weit. Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde wird eingeführt. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Bruttoverdienst von 1473 Euro im Monat. Theoretisch könnten rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor von dieser Regelung profitieren, falls Unternehmer nicht allzu viele Schlupflöcher finden.
Ausnahmen gelten nämlich für Langzeitarbeitslose, um diesen die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern. Bei ihnen gilt der Mindestlohn für die ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung nicht. Das Gleiche gilt für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende sowie Menschen die Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten absolvieren.
Hartz IV
Acht Euro mehr im Monat bekommen ab 1. Januar 2015 erwachsene Empfänger von Sozialhilfe oder Hartz IV. Der Satz steigt damit auf 399 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt um fünf Euro auf 234 Euro. Sechs- bis 13-Jährige bekommen sechs Euro mehr und künftig 267 Euro. 14- bis 18-Jährige erhalten eine Erhöhung um sechs Euro auf 302 Euro. Insgesamt entspricht die Steigerung der Regelsätze nach Angaben der Bundesregierung einer Erhöhung um gut 2 Prozent.
Rente
Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von aktuell 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert bleiben. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2015 der steuerpflichtige Rentenanteil von 68 auf 70 Prozent. Somit bleiben nur noch 30 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dies gilt für Neurentner ab 2015. Bei Bestandsrenten verbleibt es beim festgesetzten steuerfreien Rentenanteil.
Steuern
Vorsorgeaufwendungen können 2015 in erhöhtem Umfang als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden. Der absetzbare Betrag steigt von derzeit 78 auf 80 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen. Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken.
Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss künftig im Saarland und in Nordrhein-Westfalen höhere Grunderwerbssteuern entrichten. Der Steuersatz steigt in den beiden Bundesländern um 1,5 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent des jeweiligen Kaufpreises.
Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen können künftig über einen Teil ihrer Beiträge selbst befinden. Deshalb wird der bisherige Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Die Krankenkassen können von diesem Niveau aus einen kassenspezifischen Zusatzbeitrag erheben. Dem Vernehmen nach wird der Zusatzbeitrag bei fast allen Kassen 0,9 Prozentpunkte betragen. Von dieser Regelung verspricht sich die Bundesregierung mehr Wettbewerb der Kassen untereinander.
Pflegeversicherung
Die Leistungsbeträge steigen um vier Prozent. Dadurch erhöhen sich die Sätze in vollstationärer Pflege bei Stufe I auf 1064 Euro, in Stufe II auf 1.330 Euro und in Stufe III auf 1.612 Euro.
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird ausgeweitet und kann besser kombiniert werden. Zuhause Gepflegte sollen leichter vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können.
Tages- und Nachtpflege kann ungekürzt neben Geld- und Sachleistungen beansprucht werden. Der Anspruch auf Betreuung durch Helfer in der ambulanten Pflege wird ausgeweitet – auch mit Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter. Der Beitragssatz steigt Anfang 2015 von derzeit 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3) um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte.
Inklusion
Als erstes Bundesland wird NRW die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen über den schulischen Bereich hinaus in Landesrecht umsetzen. Hörbehinderte Eltern sollen einen Rechtsanspruch auf einen Gebärdendolmetscher bei Elternabenden erhalten. Sehbehinderte und Blinde sollen einen Rechtsanspruch bekommen, mit Hilfe von Schablonen selbstständig wählen zu können. Der Gesetzentwurf kommt Anfang des Jahres in den Landtag. Die Kosten für Land und Kommunen werden mit 1,2 Millionen Euro veranschlagt.
Familienpflegezeit
Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Während der Familienpflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll. Auf sechs Monate Pflegezeit ohne Darlehen haben die Arbeitnehmer schon heute Anspruch.
Elterngeld Plus
Zum 1. Juli 2015 kommt diese neue Form der einkommensabhängigen staatlichen Unterstützung für Eltern. Sie bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Elterngeld zu erhalten. Das Elterngeld Plus ist nur halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, wird dafür aber mit 24 Monaten doppelt so lange gezahlt. Das »alte Elterngeld« wird nicht abgeschafft, sondern soll neben dieser neuen Variante weiter bestehen.
Energiepreise
Bislang kannten Energiepreise nur eine Richtung. Ständig zeigten sie steil nach oben. Erstmals seit langer Zeit senken die Stromversorger Anfang 2015 ihre Preise. Bereits vor Beginn der Heizperiode konnten sich Verbraucher auch über sinkende Preise für Gas und Heizöl freuen. Endlich kommt einmal eine gute Nachricht von der Energiewirtschaft.