10. Oktober 2025

Erfolg für den Nachwuchs im Justizvollzug

Weiterzahlung der Anwärtersonderzuschläge gesichert!

Der Einsatz des BSBD NRW hat sich einmal mehr ausgezahlt:

Das Ministerium der Finanzen NRW hat der Weiterzahlung der Anwärtersonderzuschläge an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst zugestimmt.

 

Damit ist sichergestellt, dass unsere Nachwuchskräfte im Justizvollzug auch weiterhin eine spürbare finanzielle Unterstützung während ihrer Ausbildung erhalten.

Konkret gilt künftig:

70 % Zuschlag im Allgemeinen Vollzugs- und Werkdienst (LG 1.2)

50 % Zuschlag im Verwaltungsdienst (LG 1.2)

30 % Zuschlag im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst (LG 2.1)

Die Zuschläge werden für die gesamte Dauer der Anwärterzeit gewährt.

Damit sendet das Land ein wichtiges Signal an alle, die sich für eine Laufbahn im Justizvollzug entscheiden:

Engagement lohnt sich – und der BSBD NRW sorgt dafür, dass es auch honoriert wird.

„Gewerkschaftliche Beharrlichkeit zahlt sich aus - für die Menschen, die den Vollzug Tag für Tag tragen“,
so der Landesvorsitzende des BSBD NRW.

Der BSBD NRW wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass Ausbildung und beruflicher Einstieg im Justizvollzug attraktiver werden– für eine starke Zukunft unserer Anstalten.

#voneuchfüreuchmiteuch

BSBD NRW