Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Dienstrechtsreform hatten die Koalitionsfraktionen beschlossen, die Landesregierung zu einer deutlichen Erhöhung des Dienstkleidungszuschusses für die Kolleginnen und Kollegen zu verpflichten. Die Landesregierung hat diesem Beschluss nunmehr entsprochen. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat die Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Allgemeinverfügung vom 11. Juli 2016 (2044 – IV. 19) entsprechend modifiziert.
Bislang betrug der jährliche Zuschuss zur Finanzierung der Dienstkleidung 245,40 €. Ausgezahlt wurde er monatlich im Voraus in Teilbeträgen von 20,45 €. Durch die Anpassung der Dienstkleidungsvorschrift haben Kolleginnen und Kollegen, die zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet sind, einen Anspruch auf einen jährlichen Dienstkleidungszuschuss in Höhe von 420,00 €. Die monatlich im Voraus zu zahlenden Teilbeträge betragen mit Wirkung vom 1. Juli 2016 35,00 €.
In Düsseldorf zeigte sich BSBD-Vorsitzender Peter Brock erfreut über die schnelle Umsetzung des Landtagsbeschlusses der Koalitionsfraktionen: „Die Modifizierung der Dienstkleidungsvorschrift greift eine langjährige Forderung des BSBD auf und schafft die Grundlage dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen die Dienstkleidung künftig leichter finanzieren können. Trotzdem ist das Problem der Dienstkleidung damit nicht endgültig gelöst. Der BSBD wird sich gewerkschaftlich weiter dafür einsetzen, dass den Strafvollzugsbediensteten in der Zukunft die Dienstkleidung unentgeltlich durch eine eigene Kleiderkammer zur Verfügung gestellt wird. Wir sind zuversichtlich, dass wir dieses Ziel mittelfristig durch Änderung des Landesbeamtengesetzes NRW auch werden erreichen können.“