Die in der WAZ vom 1. Juni 2026 veröffentlichten Aussagen über eine angeblich verbreitete Korruption im Justizvollzug stoßen bei vielen Beschäftigten auf scharfe Kritik.
Der BSBD NRW weist die dort erhobenen pauschalen Vorwürfe entschieden zurück.
Aufklärung ja – Vorverurteilungen nein
Selbstverständlich müssen die Vorwürfe im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen in der JVA Euskirchen umfassend und konsequent aufgeklärt werden. Sollten sich Verdachtsmomente gegen einzelne Personen bestätigen, müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Daran besteht kein Zweifel. Ebenso klar ist jedoch: Ermittlungen gegen einzelne Personen rechtfertigen keine pauschalen Verdächtigungen gegenüber Tausenden Beschäftigten des Justizvollzuges.
Schwerwiegende Behauptungen brauchen Belege
Wer behauptet, Korruption sei im Justizvollzug „verbreitet“, trägt die Verantwortung, diese schwerwiegende Behauptung zu belegen. Bislang wurden für solche Aussagen keine belastbaren Nachweise vorgelegt. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass aus einem einzelnen Ermittlungsverfahren Rückschlüsse auf einen gesamten Berufsstand gezogen werden. Eine solche Argumentation ist weder sachgerecht noch verantwortungsvoll.
Pauschale Unterstellungen sind nicht hinnehmbar
Besonders ungeheuerlich sind Aussagen, wonach Korruption im Justizvollzug verbreitet sei und „jeder Mensch seinen Preis habe“. Mit solchen Behauptungen werden die Integrität, die Professionalität und die persönliche Haltung Tausender Beschäftigter infrage gestellt, die jeden Tag Verantwortung für Sicherheit, Ordnung und einen rechtsstaatlichen Vollzug tragen.
Die Beschäftigten des Justizvollzuges sorgen dafür, dass gerichtliche Entscheidungen rechtmäßig, sicher und unter Wahrung der Menschenwürde vollzogen werden. Sie arbeiten in einem Umfeld, das hohe fachliche und persönliche Anforderungen stellt. Ihnen pauschal Käuflichkeit oder mangelnde Integrität zu unterstellen, ist nicht hinnehmbar.
Kritik hat Grenzen
Wer Tausenden Beschäftigten des Justizvollzuges ohne belastbare Belege verbreitete Korruption und mangelnde Integrität vorwirft, überschreitet die Grenze legitimer Kritik. Der Strafvollzug muss sich öffentlicher Diskussion und kritischen Fragen stellen. Pauschale Verunglimpfungen eines gesamten Berufsstandes gehören jedoch nicht dazu.
Die Beschäftigten verdienen Respekt
Der BSBD NRW wird nicht zulassen, dass mögliche Verfehlungen Einzelner dazu genutzt werden, Tausende rechtschaffene Beschäftigte unter Generalverdacht zu stellen. Die überwältigende Mehrheit der Bediensteten versieht ihren Dienst rechtsstaatlich, verantwortungsbewusst und mit hoher persönlicher Integrität. Diese Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf eine faire und sachliche Debatte.
Vertrauen in den Rechtsstaat schützen
Gerade in einer aufgeheizten öffentlichen Diskussion sollte gelten: Straftaten müssen aufgeklärt werden. Verantwortliche müssen benannt werden. Wer jedoch ohne Belege einem ganzen Berufsstand verbreitete Korruption und mangelnde Integrität vorwirft, leistet keinen Beitrag zur Aufklärung. Er beschädigt das Vertrauen in die Menschen, die täglich für die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates einstehen.
BSBD NRW
#voneuchfüreuchmiteuch