Kaum hatte der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen das Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 „kassiert“, da erließ Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (SPD) eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 41 Landeshaushaltsordnung. Damit waren Beförderungen und Höhergruppierungen nicht mehr realisierbar. Hiergegen haben BSBD und DBB vehement protestiert und die sofortige Aufhebung dieser personalwirtschaftlichen Maßnahmen gefordert.
Dieser Forderung ist der Finanzminister nunmehr nachgekommen. Damit sind ab sofort Beförderungen und Höhergruppierungen wieder möglich. Offensichtlich will die Landesregierung im Vorfeld der Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die Ausgestaltung eines neuen Besoldungsanpassungsgesetzes Einigungshindernisse aus dem Weg räumen.
In Düsseldorf erklärte BSBD-Chef Peter Brock: „Dies ist eine erste vertrauensbildende Maßnahme, die in die richtige Richtung weist. Im Verhältnis von öffentlichem Dienst und NRW-Landesregierung ist Vertrauen massiv verletzt worden, so dass ein konstruktives Aufeinanderzugehen, wie es durch die Aufhebung der Beförderungssperre zum Ausdruck kommt, dringend nötig ist, um die Beziehungen wieder zu normalisieren. Es muss allerdings auch klar sein, dass jetzt noch ein Ergebnis zur Anhebung von Besoldung und Versorgung in den Jahren 2013 und 2014 erforderlich ist, dass den berechtigten Interessen der Kolleginnen und Kollegen vollumfänglich Rechnung trägt.“