Beamte und Versorgungsempfänger gerecht bezahlen!
Ein sattes Plus bei den Steuereinnahmen schafft hierzu die Voraussetzung
Nach dem Abschluss der Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder haben bislang erst die Bundesländer Sachsen, Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses zugesagt. Sachsen-Anhalt will das Ergebnis zeitverzögert übernehmen. Alle übrigen Bundesländern eiern herum und drücken sich vor einer definitiven Entscheidung.
Nordrhein-Westfalens Landesregierung will zuvor gleich mehrfach mit den Gewerkschaften sprechen, obwohl es eigentlich inhaltlich nichts zu besprechen gibt, es sei denn, bei der rot-grünen Landesregierung ist ein grundlegender Sinneswandel eingetreten und sie will den Beamten und Versorgungsempfängern die in den zurückliegenden Jahren erlittenen Sonderopfer ausgleichen.
Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 und dem damit verbundenen Übergang der Zuständigkeit der Gesetzgebungskompetenz für Besoldungs-, Versorgungs- und Beamtenrecht auf die Bundesländer sind die Einkommen im öffentlichen Dienst weit auseinandergedriftet. In ein und derselben Besoldungsgruppe können die Gehaltsunterschiede mittlerweile über 5.500 Euro jährlich ausmachen.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen nutzen die Bundesländer die Personalkosten regelmäßig zur Konsolidierung ihrer Haushalte. Wenn sich diese Tendenz fortsetzt, wird das gesamte Besoldungssystem in Frage gestellt. Durch den ständigen Zugriff der Politik auf die Besoldung wird das System einer nach fachlichen Anforderungen und beruflichen Erfahrungen gestaffelten Bezahlung im öffentlichen Dienst letztlich zerstört.
Dabei sprudeln die Steuereinnahmen von Bund und Ländern rasant. Im ersten Quartal war nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums ein Anstieg von insgesamt 4,9 Prozent zu verzeichnen. Die Gemeinschaftssteuern nahmen um 4,1 Prozent zu, die Bundessteuern um 6,6 Prozent und die Ländersteuern um sage und schreibe 16,2 Prozent. Das Finanzministerium in Berlin sieht als überwiegenden Grund für diese ungebremst positive Entwicklung den konjunkturbedingt großen Anstieg der Lohn- und Einkommensteuer. Die Mehrwertsteuer ist hingegen nicht signifikant angestiegen; sie bewegt sich faktisch auf Vorjahresniveau.
Die rot-grüne Landesregierung ist trotz dieser insgesamt positiven Entwicklung bei den Steuereinnahmen offenbar nicht bereit, den Tarifabschluss ohne Kürzungen auf Beamte und Pensionäre zu übertragen, ansonsten wären die vereinbarten Gesprächsrunden gar nicht erforderlich. Was Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) augenscheinlich zu erreichen versucht, sind Zugeständnisse auf Seiten der Gewerkschaften. Es darf vermutet werden, dass sie sich die Zustimmung der Gewerkschaften zu weiteren Sparschritten etwas kosten lassen würde.
Eine solch absehbare Strategie ist allerdings unter keinem Gesichtspunkt akzeptabel, solange das Land nicht alles unternimmt, um die Reichen im Land angemessen an den Kosten unseres Gemeinwesens zu beteiligen, sondern lieber das Geld dort einsammelt, wo es leicht zu holen ist: bei den Beamten und Versorgungsempfängern.
In Düsseldorf stellte BSBD-Chef Peter Brock hierzu klar, dass die Handlungen der Regierung nicht mehr an der Oberfläche des Besoldungs- und Versorgungssystems kratzten, sondern dessen substanzielle Zerstörung billigend in Kauf nähmen. „Bund und Länder sollen für vergleichbare Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sorgen. Das verträgt sich nicht mit der Praxis, den öffentlichen Dienst kaputtzusparen und von der allgemeinen Einkommensentwicklung abzukoppeln. Es ist an der Zeit, wieder grundsätzlich über dieses Problem nachzudenken und zu diskutieren“, kritisierte der Gewerkschafter.
Öffentliche Dienstleistungen, so Peter Brock, seien bei gleichbleibend hoher Qualität flächendeckend nur zu gewährleisten, wenn die Kolleginnen und Kollegen auch angemessen und gerecht entlohnt würden. Dies gelte ganz besonders für die gefahrengeneigten Aufgaben im Bereich des Strafvollzuges. Dieser Anspruch sei aber nur zu gewährleisten, wenn man möglichst schnell zum bundeseinheitlichen Besoldungs- und Versorgungsrecht zurückkehre. Der Gewerkschafter machte zudem seine Erwartung an die Landesregierung deutlich: „Angesichts der rasanten Zunahme der Steuereinnahmen wäre alles andere als eine 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich eine Farce. Wann, wenn nicht jetzt, will die Landesregierung uns endlich wieder an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben lassen?“