Gute Nachricht für den Nachwuchs im nordrhein-westfälischen Justizvollzug: Die Anwärtersonderzuschläge werden auch für den Einstellungsjahrgang 2027 weitergewährt. Das Ministerium der Finanzen hat der Fortführung der bisherigen Regelung zugestimmt.
Damit erhalten Anwärterinnen und Anwärter auch 2027 folgende Zuschläge auf ihren Anwärtergrundbetrag:
Die Zuschläge werden für die gesamte Dauer des jeweiligen Vorbereitungsdienstes gezahlt.
Der BSBD NRW hatte sich im Beteiligungsverfahren ausdrücklich für die Weitergewährung ausgesprochen. Angesichts der weiterhin schwierigen Nachwuchsgewinnung wäre alles andere auch das völlig falsche Signal gewesen.
Der Justizvollzug steht in allen Laufbahnen in einem immer härteren Wettbewerb um geeignete Nachwuchskräfte. Schichtdienst, Dienste zu ungünstigen Zeiten und die hohe Belastung im Vollzugsalltag gehören zur Realität unserer Berufe. Umso wichtiger ist es, bereits während der Ausbildung für eine angemessene finanzielle Absicherung zu sorgen.
Wir haben erneut gefordert, die gesetzlichen Möglichkeiten stärker auszuschöpfen und den Anwärtersonderzuschlag auf 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags anzuheben. An dieser Forderung halten wir fest.
Wer qualifizierte Nachwuchskräfte für den Justizvollzug gewinnen will, muss ihnen auch finanziell ein konkurrenzfähiges Angebot machen. Die Weiterzahlung der Anwärtersonderzuschläge für den Einstellungsjahrgang 2027 ist deshalb ein wichtiger Schritt. Weitere müssen folgen.
BSBD NRW
#voneuchfüreuchmiteuch