24. September 2024

Anwärtersonderzuschläge! Der lange Atem des BSBD NRW zahlt sich aus

Manchmal braucht es jahrelanges gewerkschaftliches Engagement bei der Vertretung berechtigter Interessen, um Erfolge erzielen, sichern und ausweiten zu können!

Die Verbesserung der finanziellen Vergütung unserer Nachwuchskräfte durch die volle Ausschöpfung der Anwärtersonderzuschläge war dem BSBD NRW in den letzten Jahren ein besonderes Anliegen.

Dass dem offenkundigen Nachwuchsmangel auch durch finanzielle Anreize begegnet werden muss, um wieder wettbewerbsfähiger werden zu können, ist den Vertreterinnen und Vertretern unserer Fachgewerkschaft schon lange klar. Umso erfreulicher, wenn diese Einsicht politische Entscheidungsträger nicht nur erreicht, sondern auch zur Umsetzung gewerkschaftlicher Forderungen führt.

Anwärtersonderzuschläge ausgeweitet ab Einstellungsjahrgang 2025

Wir freuen uns sehr, dass das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht nur einer Weiterzahlung von Anwärtersonderzuschlägen an die Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes sowie des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (VVD 2.1) des Einstellungsjahrgangs 2025 zusichert, sondern erstmalig auch Anwärterinnen und Anwärter des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (VD 1.2) Berücksichtigung finden.

Ganz konkret:

Ø  Anwärterinnen und Anwärter des Einstellungsjahrgangs 2025 aus der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes und Werkdienstes erhalten 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags.

Ø  Anwärterinnen und Anwärter des Einstellungsjahrgangs 2025 des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (VVD 2.1) erhalten 30 Prozent des Anwärtergrundbetrags.

Ø  Anwärterinnen und Anwärter des Einstellungsjahrgangs 2025 des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (VD 1.2) erhalten 50 Prozent des Anwärtergrundbetrags.

Der BSBD NRW hatte sich , wie schon in den Vorjahren, dafür ausgesprochen, für die Laufbahnen des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes die gesetzliche Höchstgrenze von 90% nunmher auszuschöpfen. Diesem Vorschlag ist das Ministerium der Finanzen leider nicht gefolgt.

Die Gewährung der Anwärtersonderzuschläge gilt dabei jeweils für die gesamte Dauer der Anwärterzeit.

Einsatz des BSBD NRW macht sich bezahlt

Deutlich wird so abermals, wie unverzichtbar der dauerhafte Einsatz unserer Fachgewerkschaft ist – auch, wenn es eben manchmal einen langen Atem braucht!
Obwohl mit der nun erfolgten Sicherung und Ausweitung der Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen ein wichtiger und überfälliger Schritt getan ist, um dem sich zuspitzendem Nachwuchsmangel im nordrhein-westfälischen Justizvollzug adäquat zu begegnen, wird sich der BSBD NRW auch weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Möglichkeiten zugunsten vollzuglicher Nachwuchskräfte voll ausgeschöpft werden.

 

#voneuchfüreuchmiteuch

Die Landesleitung des BSBD NRW

 

Autorin: Eva Lehmann