250 Euro für Unterkunft und Verpflegung: BSBD NRW warnt vor falschem Signal an den Nachwuchs
Update vom 30. Juli 2026: Offenbar besteht bei der geplanten Neuregelung noch erheblicher Klärungsbedarf. Das Ministerium der Justiz hat mitgeteilt, dass die Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts noch nicht abgeschlossen ist. Ein bereits versandtes Umsetzungsschreiben der Justizvollzugsschule wurde daraufhin zurückgenommen.
Ursprungsartikel
Das Ministerium der Finanzen will die Kostenbeteiligung für Unterkunft und Verpflegung in den Ausbildungseinrichtungen des Landes deutlich anheben. Künftig sollen die von der Regelung betroffenen Anwärterinnen und Anwärter einheitlich 250 Euro im Monat zahlen. Die bisherige Unterscheidung zwischen ledigen und verheirateten Anwärtern soll entfallen.
Dass eine Regelung aus dem Jahr 2013 nach so langer Zeit überprüft wird, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aber eine Erhöhung in dieser Größenordnung muss vernünftig erklärt werden. Genau das fehlt bislang. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie sich der Betrag von 250 Euro zusammensetzt. Es gibt keine konkrete Berechnung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Stattdessen wird lediglich allgemein auf gestiegene Verbraucherpreise verwiesen.
Gleiche Behandlung, unterschiedliche Besoldung
Auch die geplante Pauschale überzeugt nicht. Die finanziellen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Laufbahn. Trotzdem sollen alle Betroffenen denselben Betrag zahlen. Das klingt auf den ersten Blick einfach, ist aber nicht automatisch gerecht. Für Anwärterinnen und Anwärter mit niedrigeren Bezügen wiegen 250 Euro deutlich schwerer.
Hinzu kommt ein ganz praktisches Problem: Der Justizvollzug sucht dringend Nachwuchs. Gleichzeitig soll die Ausbildung nun spürbar teurer werden. Das passt nicht zusammen.
erste Rückmeldungen
Dem BSBD NRW liegen bereits erste Rückmeldungen vor, wonach einzelne Anwärter angesichts der geplanten Belastung darüber nachdenken, ihre Ausbildung abzubrechen und den Justizvollzug wieder zu verlassen. Ob daraus tatsächlich eine größere Entwicklung wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Ignorieren darf das Land solche Hinweise aber nicht.
Wer mit viel Aufwand Nachwuchskräfte gewinnt, darf sie nicht kurz darauf durch zusätzliche Belastungen wieder verlieren.
Der BSBD NRW fordert das Ministerium der Finanzen deshalb auf, die Berechnung offenzulegen und die geplante Regelung noch einmal zu überprüfen. Eine Anpassung kann vertretbar sein. Ein pauschaler Betrag von 250 Euro ohne nachvollziehbare Herleitung ist es nicht.
BSBD NRW
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