Psychologischer Dienst

Bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen werden Psycholog*innen mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium der Psychologie möglichst mit einem klinischen, forensischen und/oder kriminalpsychologischen Studienschwerpunkt eingestellt. Eine Approbation als psychologische/r Psychotherapeut*in ist erwünscht.

In den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen bestehen aktuell 229 Stellen für den Psychologischen Dienst.

Die Angehörigen der Fachdienste zu denen die Psycholog*innen zählen wirken an der Erfüllung der Aufgaben des Justizvollzuges einschließlich des Vollzuges der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung und anderer Freiheitsentziehungen in Justizvollzugseinrichtungen sowie der Vollziehung des Jugendarrestes mit.

Grundlage für die fachliche und inhaltliche Ausgestaltung der psychologischen Tätigkeiten stellen die Richtlinien für die Fachdienste dar (AV d. JM vom 18.12.2015 – 2400 – IV. 54). Zusammenfassend lassen sich hieraus die Aufgaben und Schwerpunkte wie folgt beschreiben:

Die Psycholog*innen im Justizvollzug führen psychologische Untersuchungen von Inhaftierten durch und verfassen aufgrund dessen gutachterlichen Stellungnahmen oder Gutachten zu Fragen wie einer Verlegung in den offenen Vollzug, der Anordnung einer vollzugsöffnenden Maßnahme, dem Bestehen einer Suizidalität, einer vorzeitigen Entlassung, der Indikation und Eignung für Behandlungsmaßnahmen oder für eine Psychotherapie, der Anordnung oder Aussetzung einer Maßregel der Besserung oder Sicherung und eventueller Nachsorgemaßnahmen im Rahmen des Übergangsmanagements.

Sie führen psychologische Interventionen bei Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere bei der Gefahr von Selbstverletzungen oder Suizidversuchen von Inhaftierten, psychologische Beratung, Trainingsmaßnahmen und Behandlung von Inhaftierten - einzeln oder in Gruppen, durch.

Bei vorhandener Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut*in können mit Inhaftierten bei entsprechender Indikation Psychotherapien - einzeln oder in Gruppen - durchgeführt werden.

Der BSBD-Fachbereich für den Psychologischen Dienst möchte sich im gut verstandenen Sinne der gemeinsamen Fortentwicklung des Justizvollzuges / des Jugendarrestes widmen und sich für die Belange der psychologischen Arbeit einsetzen und hierbei im Austausch mit den anderen Diensten im Justizvollzug / Jugendarrest Perspektiven entwickeln und Ziele formulieren.