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Die BSBD-Tarifvertreterin stellt sich vor!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Seit dem BSBD-Gewerkschaftstag sind einige Monate ins Land gegangen, in denen sich viel ereignet hat. Die aktuelle Corona-Pandemie überlagert zwar vieles, doch ist die BSBD-Landesleitung deshalb nicht untätig gewesen, sondern hat die Zeit genutzt, um sich in der Verwaltung, der Politik und auch in den gewerkschaftlichen Gremien des DBB bekannt zu machen. Unser Ziel war es, effektive Arbeitsstrukturen aufzubauen. In dieser Hinsicht befinden wir uns auf einem sehr guten Weg.

Innerhalb unserer Fachgewerkschaft hat der Tarifbereich eine erhebliche Aufwertung erfahren. Der Gewerkschaftstag 2019 hat bestimmt, dass die Vertretung der Tarifkräfte nunmehr Teil der Landesleitung ist. Dies trägt nicht zuletzt dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Zahl der Tarifkräfte im BSBD seit Jahren eine steigende Tendenz aufweist und das Beschäftigtenverhältnis für viele Kolleginnen und Kollegen nicht mehr überwiegend dem Übergang in ein Beamtenverhältnis dient. Es ist deshalb unser Bestreben, gerade in diesem Bereich der Gewerkschaftsarbeit die spezifischen Interessen des Vollzuges verstärkt zur Geltung zu bringen.

Ich selbst habe mich auf die übernommene Funktion intensiv vorbereitet, damit es mir möglich ist, unsere gemeinsamen Interessen bestmöglich zu vertreten. Ich stehe Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich auch für Einzelfragen rund um das Arbeitsvertrags- und Tarifrecht zur Verfügung. Ich sichere Ihnen eine möglichst kompetente Beantwortung Ihrer Anliegen zu, würde mich allerdings auch freuen, wenn Sie mir Ihre Vorstellungen und Anregung zum Tarifrecht und dessen künftige Gestaltung übermitteln könnten.

Im Tarifrecht gilt: Pacta sunt servanda

Das Tarifrecht der Bundesländer, das die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag der Länder (TV-L) vereinbart haben, ist ein sehr komplexes Regelwerk. Die tarifvertraglich geschlossenen Vereinbarungen verschaffen auch den im Justizvollzug beschäftigten Kolleginnen und Kollegen Rechtspositionen, die vor den Arbeitsgerichten im Klageweg durchgesetzt werden können. Für die Zukunft habe ich mir mit Unterstützung der BSBD-Landesleitung vorgenommen, die spezifischen Interessen des Vollzuges verstärkt in die kommenden Tarifverhandlungen einzuführen. Ich bin durchaus optimistisch, dass sich in diesem Bereich etwas bewegen lässt. Die Tarifverhandlungen zielen zwar vorrangig auf die Verbesserung der Einkommen aller Beschäftigten, doch wenn es um die Details eines anzustrebenden Kompromisses geht, dann schlägt die Stunde der Fachgewerkschaft mit ihren meist nicht so kostenintensiven Forderungen. Dafür sorgt bereits die relativ geringe Zahl der Betroffenen.

Die sich auf diese Weise eröffnenden Möglichkeiten möchte ich nutzen, um mittelfristig für angemessene Eingruppierungen der verschiedenen Berufsfelder im Vollzug einzutreten. Der Arbeitgeberseite sollten wir vermitteln, dass im Bereich der fortschreitenden Digitalisierung dringender Handlungsbedarf besteht. Dieser Wandel muss durch die Vermittlung der erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten durch notwendige Fort- und Weiterbildung gestaltet werden. Deshalb ist es dem BSBD ein besonderes Anliegen, die Arbeitgeberseite durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen konkret in die Pflicht zu nehmen.

Krankenpflegedienstzulage unabhängig vom Status zahlen

Gerade in der aktuellen Krisensituation leisten die Tarifbeschäftigten Herausragendes. Ohne ihren Einsatz würde so mancher Funktionsbereich in den Vollzugseinrichtungen des Landes ins Stocken geraten. Von offizieller Seite wird hin und wieder zwar bekundet, wie sehr man die Mitarbeit jedes Einzelnen schätze, doch kann das nicht alles sein. Die kommenden Tarifverhandlungen bieten der Arbeitgeberseite die gute Gelegenheit, die Systemrelevanz der Arbeit im Justizvollzug auch durch eine angemessene Bezahlung zum Ausdruck zu bringen. Von Lob und guten Worten können sich selbst Vollzugsbedienstete nicht dauerhaft ernähren.

Und dann ist da noch das Thema „Zulagengewährung für den Krankenpflegedienst“. Dass Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Zahlung der Zulage an beamtete Kolleginnen und Kollegen im Rahmen eines Besoldungsgespräches zugesagt hat, ist zunächst einmal positiv, weil er die Berechtigung und Angemessenheit der Zulage damit grundsätzlich anerkennt. Misslich ist aber, dass Tarifkräfte bislang nicht in den Genuss dieser Zulage gelangen können.

Der BSBD, der sich dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ verpflichtet weiß, hatte als Problemlösung die Zahlung einer übertariflichen Zulage angeregt, war mit dieser Forderung allerdings nicht erfolgreich. Eine solche Einzelfallregelung hätte gegen die Moratoriumsvereinbarung der Bundesländer verstoßen, sich durch Einzelmaßnahmen nicht wechselseitig unter Handlungsdruck zu setzen.

Das Vorpreschen des Landes Nordrhein-Westfalen im Besoldungsbereich hat allerdings auch eine gute Seite. Damit steht die Zulage für den Krankenpflegedienst praktisch wie selbstverständlich wieder auf der Agenda der nächsten Tarifrunde, was ohne die Entscheidung der Landesregierung zugunsten der beamteten Pflegekräfte vielleicht nicht der Fall gewesen wäre. Ich persönlich bin sogar optimistisch, dass sich in den Verhandlungen ein positives Ergebnis erreichen lässt, weil mit Nordrhein-Westfalen ein nicht gerade unwichtiges Bundesland die Berechtigung dieser Forderung faktisch anerkennt.

Wir können auch in der kommenden Tarifrunde erfolgreich sein

Um in der heutigen Zeit vernünftige Ergebnisse und Perspektiven für die Kolleginnen und Kollegen des Vollzuges zu erreichen, ist eine optimalen Vernetzung innerhalb unserer Fachgewerkschaft und mit dem DBB NRW unverzichtbar. Deshalb haben wir in diesem Bereich auch einen Schwerpunkt unserer bisherigen Arbeit gesetzt. Aber auch in den Gesprächen mit den im Landtag vertretenen Fraktionen haben wir uns bemüht, Verständnis und Unterstützung für den Strafvollzug zu generieren.

Speziell die Gespräche mit den Regierungsfraktionen dienten auch dem Zweck, politischen Druck auf die Landesregierung auszuüben, um eine höhere Zugeständnisbereitschaft für die kommende Tarifrunde zu erzeugen. Wenn ich ein erstes Fazit der Gespräche ziehen sollte, kann ich feststellen, dass wir uns einen realistischen Blick für das faktisch Mögliche bewahren sollten, ansonsten aber durchaus optimistisch in die Tarifrunde gehen können. Hinsichtlich der Vereinbarung einer Krankenpflegedienstzulage für die Tarifkräfte bin ich guten Mutes, dass sich eine sachgerechte Lösung des Problems finden wird.

Für meine Person darf ich Ihnen versichern, dass ich die mir übertragene ehrenamtlich Aufgabe, die Tarifkräfte des NRW-Strafvollzuges mit ihren spezifischen Interessen bestmöglich zu vertreten, mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln wahrnehmen werde. Alle Betroffenen bitte ich allerdings um solidarische Unterstützung. Scheuen Sie sich nicht, mir Ihre Vorstellungen und Anregungen zuzuleiten. Die BSBD-Internetseite stellt dafür die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung.

Der BSBD wertet den Tarifbereich auf

Der BSBD NRW ist eine lernende Organisation, die auf diese Weise ihre Kompetenz kontinuierlich steigert, um ihre gewerkschaftliche Schlagkraft zu erhöhen. Bringen Sie sich bitte in diesen Prozess ein, damit wir unsere gemeinsamen Interessen optimal und letztlich auch erfolgreich vertreten können.

Im Jahre 2005 sind die Arbeitgeber aus dem bis dahin geltenden Flächentarifvertrag für den öffentlichen Dienst ausgestiegen. Seither verhandeln Bund und Kommunen sowie die Bundesländer separat. Eine solche Aufsplitterung liegt nicht in unserem Interesse, weil stets an dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gerüttelt wird. Bei der Besoldung sehen wir die unheilvollen Wirkungen einer solchen Zersplitterung. Dies soll uns im Tarifbereich nicht passieren.

Deshalb bitte ich Sie: Lassen Sie uns unsere Interessen bündeln und gemeinsam vertreten. Ich sichere Ihnen zu, dass wir vom BSBD NRW uns verpflichtet fühlen, Ihre kollektiven Belange in konkrete gewerkschaftliche Erfolge zu verwandeln.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Birgit Westhoff