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Abschluss der Tarifverhandlungen

FĂĽr die einen:

Erfolgreich, tragfähig und eine gute Balance zwischen den materiellen und den schwierigen strukturellen Fragen!

FĂĽr die anderen:

Keine 6 % - wie gefordert – keine Kaufkraftstärkung – kein Plus im Portmonee - ein schlechter Abschluss!


Aber was ist tatsächlich passiert:

  • SpĂĽrbare lineare Erhöhungen!
    Die Tabellenwerte erhöhen sich im Volumen um insgesamt 4,35 %.
    Das geschieht in folgenden Schritten:
    ab 1. Januar 2017:
    Einkommenserhöhung 2 % (Azubis 35 Euro), mindestens jedoch 75 Euro für EG 1-8, EG 9 (Stufen 1-3), EG 10-12 (Stufe 1), EG KR 3a, 4a, 7a, EG KR 8a (Stufen 1-5), EG KR 9a (Stufen 3-4), EG KR 9b (Stufe 3)
    ab 1. Januar 2018:
    Einkommenserhöhung 2,35 % (Azubis 35 Euro)
  • Azubis:
    Hier beinhaltet der jeweilige Betrag die gewerkschaftliche Forderung nach einem Lernmittelzuschuss.
  • Stufe 6 kommt!
    Die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen ab EG 9 ist ein wegweisender Erfolg. Den haben die Beschäftigten verdient und den brauchen die Länder, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
    Die EinfĂĽhrung dieser Stufe 6 geschieht in zwei Schritten.
  • Ăśbergangszahlungen
    Die Übergangszahlung für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder sowie im feuerwehrtechnischen Dienst Hamburgs und Berlins wurde verbessert.
  • Vollzugszulage
    Künftig wird die Vollzugszulage in der Höhe gezahlt, wie sie für entsprechende Beamte des Arbeitgebers gezahlt wird.
    Dabei gelten allerdings besondere einzelfallbezogene Anrechnungsregelungen, die es zu beachten gilt. Sollte die bisherige Höhe der Vollzugszulage höher sein als nach der Neuregelung, gilt für Bestandsbeschäftigte für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit, dass der bisherige Betrag erhalten bleibt.
  • Die Laufzeit beträgt 24 Monate.

Weitere Infos zur Einkommensrunde 2017 sowie der Wortlaut der Tarifeinigung und die vorläufigen Entgelttabellen sind auf den Sonderseiten des dbb unter www.dbb.de/einkommensrunde2017 nachlesbar.