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Schreiben an die Landesleitung

Positionspapier zur anstehenden Dienstrechtsreform in NRW

Zukunft des mittleren Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes NRW

Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands
Gewerkschaft Strafvollzug
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied der dbb-Tarifunion

Fachschaft „mittlerer Verwaltungsdienst“
Langenwiedenweg 36
59457 Werl

Thomas Rüter
Fachschaftsvertreter
Telefon: (02922) 981–181

24.09.2012

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Arbeitsgruppe „Fachschaft mittlerer Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten des Landes NRW“ möchte Ihnen nachfolgend einige Informationen aber auch Stimmungen und Befürchtungen der dieser Laufbahn angehörigen Bediensteten geben.
Wir wollen Ihnen hiermit aber auch schon frühzeitig Informationen an die Hand geben, die es unserem Berufsverband ermöglichen sollen, bei Vorlage der seit längerem angekündigten Dienstrechtsreform direkt in die Diskussion mit der Politik einsteigen zu können.

Die Laufbahn des mittleren Verwaltungsdienstes umfasst derzeit „noch“ etwa 250 Bedienstete. Bis zum Jahre 2019 werden durch planmäßige Zuruhesetzungen weitere 49 Stellen abgebaut werden. Erfahrungsgemäß können weitere 2 % als unplanmäßige Fälle hinzugerechnet werden.
Ausgebildet wird seit Jahren unterhalb der Bedarfsgrenze. Frei werdende Stellen werden derzeit wenn überhaupt nur noch punktuell durch befristete Beschäftigungsverhältnisse ersetzt. Beförderungsmöglichkeiten sind grundsätzlich nur marginal vorhanden. Neue Stellen werden nicht geschaffen. Aus unserer Sicht ist hier klar zu erkennen, dass die Laufbahn systematisch abgebaut werden soll.
Schon Kienbaum führte in seinem Gutachten aus, dass der mittlere Verwaltungsdienst im Hinblick auf die Einführung moderner Softwarelösungen entbehrlich sei.
Hier setzte vor einigen Jahren der Gedanke der Mitglieder der ehemaligen Fachschaft des mittleren Verwaltungsdienstes ein. Man wollte dem Vorbild anderer Bundesländer (z.B. Rheinland-Pfalz) folgen und schlug die Zusammenlegung der Laufbahngruppe des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Verwaltungsdienstes vor. Hierdurch sollte den Kolleginnen und Kollegen dieser Laufbahn eine realistische Perspektive zu verschafft werden, um an der Weiterentwicklung der Laufbahn des mittleren Dienstes im Strafvollzug des Landes NRW teilhaben zu können.

Im Februar des Jahres 2010 ist dieses mögliche Modell der Zusammenlegung der beiden Laufbahnen des mittleren Dienstes den Leitern aller Vollzugseinrichtungen des Landes im Rahmen der AL Tagung in Recklinghausen vorgestellt worden. Diese haben dem Ansinnen eine klare Absage erteilt. Zusammen mit einer als völlig inakzeptabel zu bezeichnenden vorgeschlagenen Übergangsregelung des JM, wurde der Hauptpersonalrat über die weiteren, ausschließlich aus Sicht der Administration vorgenommenen Planungen informiert.

Der insoweit erarbeitete Vorschlag wurde danach einvernehmlich zwischen der damaligen Ministerin Müller-Piepenkötter und dem damaligen Vorsitzenden des Hauptpersonalrates (gleichzeitig auch Landesvorsitzender des BSBD) Klaus Jäkel nicht weiter verfolgt.

Geblieben sind völlig gefrustete und enttäuschte, hervorragend ausgebildete und motivierte Beamtinnen und Beamten, die zum wiederholten Male feststellen mussten, dass sie sich von den übrigen im Strafvollzug tätigen Berufsgruppen perspektivisch immer weiter entfernen und im Ergebnis besoldungstechnisch und strukturell auf dem Niveau der Neunziger Jahre stehen geblieben sind.

Die neu formierte Fachschaft des mittleren Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes NRW ist – augenscheinlich im Gegensatz zu den politischen Entscheidungsträgern – der Ansicht, dass der Wegfall dieser Laufbahn nicht möglich ist.
Legt man das Konferenzergebnis der Behördenleitungen vom Februar 2010 in Recklinghausen zu Grunde, so ist festzustellen, dass im Falle der geplanten Zusammenlegung eine gemeinsame Ausbildung als unzureichend angesehen wurde, da für diese Laufbahn „eine umfassende und spezialisierte Ausbildung unabdingbar und zweifelsfrei erforderlich“ sei.
Auf Grund dieser spezialisierten Ausbildung sei insoweit - nach dortiger Auffassung - eine dem damaligen Konzept geschuldete Rotation nicht praktikabel.

Die Begründung der Anstaltsleiter gegen die Zusammenlegung der Laufbahnen legt also den Schluss nahe, dass der mittlere Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten des Landes NRW wichtige, fachlich gute und nicht ersetzbare Arbeit leistet. Gleichwohl wird diese Arbeit bis zum heutigen Tage nicht wie in anderen Laufbahnen (Werkdienst, allgemeiner Vollzugsdienst) durch entsprechende strukturelle Maßnahmen (Anhebung der Spitzenämter) gewürdigt.

Bei dem mittleren Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten des Landes NRW handelt es sich um eine Laufbahn - die eingebunden in den modernen Behandlungsvollzug des Landes - ein unverzichtbares zentrales Bindeglied aller im Vollzug tätigen Berufsgruppen darstellt.
Die Erfassung, Aufbereitung und Pflege aller in einer Vollzugseinrichtung relevanten Daten erfolgt ausschließlich durch diese Berufsgruppe. Ohne die Bereitstellung dieser Daten wäre aber der moderne Behandlungsvollzug nicht realisierbar.
Auch das Datenauswertungszentrum (DAZ) wäre ohne die Vorarbeiten des mittleren Verwaltungsdienstes nicht in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen.

Auf Grund der hohen Spezialisierung der Mitarbeiter der in Rede stehenden Laufbahn sowie wegen des hohen Maßes an Eigenverantwortung ist eine Vergleichbarkeit mit dem mittleren Justizdienst hierbei ausgeschlossen.

Erst mit Erlass vom 25.11.2011 (2431 – IV.6) hat auch das JM erkannt, die bis dahin völlig überalterten Ausbildungspläne – soweit es die fachpraktische Ausbildung angeht – modifizieren zu müssen. Hier wurde erstmals die gesamte Bandbreite der Aufgaben des mittleren Verwaltungsdienstes vor dem Hintergrund des Einsatzes modernster, innovativer und für den Strafvollzug individueller Softwarelösungen sichtbar. Zwar sind noch einige wenige Bereiche der fachpraktischen Ausbildung nicht korrekt und vollständig definiert, gleichwohl sehen wir die derzeitige Fassung der Pläne als einen Quantensprung für die jungen, nachwachsenden Kolleginnen und Kollegen dieser Laufbahn an. Hier wird erstmalig der „Beweis“ geführt, dass der mittlere Verwaltungsdienst hervorragende Arbeit leistet und in dem Gesamtkonzept „moderner Behandlungsvollzug“ unverzichtbar geworden ist.

Sehr geehrter Herr Kollege Brock, ich möchte Sie schon jetzt bitten, mit der Politik in die Diskussion über konkrete Perspektiven in den Spitzenämtern dieser Laufbahn im Rahmen des sogenannten Verwendungsaufstieges im Sinne des § 7 Abs. 2 LVO NRW bis hin nach A 11 BBesO einzusteigen.
Allerdings ist die Beibehaltung der Stellenobergrenzen gerade für die jungen Kolleginnen und Kollegen wichtig.

Die Laufbahn des mittleren Verwaltungsdienstes bleibt der Anwärtersonderzuschlag versagt. Dies führt gerade bei den in der Ausbildung befindlichen Kolleginnen und Kollegen zu ungerechten Härten gegenüber den Kolleginnen und Kollegen des allgemeinen Vollzugsdienstes, die so nicht nachvollziehbar sind. Auch hier bedarf es unbedingt der Nachbesserung.
Ein seit Jahren zwingend notwendiges transparentes und ausgewogenes Stellenverteilungssystem für den Bereich des mittleren Verwaltungsdienstes ist mehr als überfällig. Für den Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes hingegen liegt dieses bereits seit Jahren vor. Die Ausweitung befristeter Stellen im Beschäftigtenbereich stellt keine effiziente Lösung für den Mangel an qualifiziertem Folgepersonal in dieser Laufbahngruppe dar.
Die derzeitige personelle Ausstattung im mittleren Verwaltungsdienst stellt schon jetzt die Situation 5 nach 12 dar und nicht erst 5 vor 12. Von daher ist es für eine vernünftige Planung unabdingbar, die befristeten Stellen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu überführen.
Auch im mittleren Verwaltungsdienst ist wie im allgemeinen Vollzugsdienst ausschließlich der Einsatz von Beamten anzustreben, damit die im Gesamtvollzug verhältnismäßig kleine Gruppe des mittleren Verwaltungsdienstes über entsprechend qualifiziertes Personal verfügt, das auch künftig in der Lage ist die immer spezielleren Aufgaben zu bewältigen. Dies ist für einen vernünftigen Stellenkegel und eine gerechte Personalbedarfsbemessung auch für diese Laufbahn unerlässlich.

Ich stehe Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung

Mit kollegialen Grüßen

Thomas Rüter
Fachschaftsvertreter