Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

Tarifrunde 2014: Hoffen die Arbeitgeber auf die Schlichtung?

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber kein Angebot auf den Tisch gelegt. Sie zeigten sich zwar in Teilbereichen konstruktiv, waren aber von den Forderungen der Gewerkschaften noch meilenweit entfernt. Der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ stellte am Mittag des 21. März 2014 in Potsdam kritisch fest: „Es gab gewisse Annäherungen, aber es reicht noch lange nicht!“

Drucken

OVG Münster: Besoldungserhöhung für Beamte im Wege einer einstweiligen Anordnung nicht möglich

Der 3. Senat des Gerichts hat am 20. März 2014 entschieden, dass Beamte der Besoldungsgruppen A 11 und höher in Nordrhein-Westfalen eine höhere Besoldung nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung erhalten können. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 hatte das Land die Bezüge für Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 für 2013 um 2,65 % und für 2014 um 2,95 %, entsprechend der für Beschäftigte vereinbarten tariflichen Regelung, erhöht. Für Beamte der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 betrug die Anpassung jedoch nur um jeweils 1 %, während für Beamte höherer Besoldungsgruppen und Richter Nullrunden gesetzlich verordnet wurden.

Drucken

Tarifrunde 2014: Arbeitgeberseite spielt auf Zeit

Der dbb hat seinen Mitgliedsgewerkschaften die Warnstreikfreigabe erteilt

Am 13. März 2014 hat in Potsdam die Tarifrunde für den Bund und die Kommunen begonnen. Hatte der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ zu Beginn noch mit einer konstruktiven Verhandlungsführung der Arbeitgeberseite gerechnet, wurde er schnell eines Besseren belehrt. Ein konkretes Verhandlungsangebot hatte die Arbeitgeberseite nicht im Gepäck.

Drucken

Nordrhein-Westfalen plant fortschrittliches und zukunftsweisendes Strafvollzugsgesetz

Stellungnahme des BSBD-NRW zum geplanten Landesstrafvollzugsgesetz

Bereits im Jahre 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Von dieser Kompetenzübertragung macht das Land Nordrhein-Westfalen mit dem nunmehr vorgelegten Referentenentwurf eines Landesstrafvollzugsgesetzes Gebrauch, um für den Justizvollzug eine eigenständige gesetzliche Basis zu schaffen. Dem BSBD ist die Möglichkeit eröffnet worden, zu den Inhalten dieses Gesetzentwurfes aus gewerkschaftlicher Sicht Stellung zu beziehen.

Drucken

Berufliche Bildung der Gefangenen bedarf der Neuorientierung

BSBD fordert: Hoheitliche Vollzugsaufgaben zurück in staatliche Hand

Seit knapp fünfzig Jahren besteht das Nebeneinander von Berufsausbildern des staatlichen Werkdienstes und der externen Bildungsträger. Was seinerzeit aus der puren Not geboren wurde, um speziell junge Gefangene beruflich qualifizieren zu können, hat sich seither verstetigt. Für die Politik günstig wirkte sich zudem aus, dass die Bezahlung der externen Bildungsträger nicht das Personalbudget belastete. Elegant wurden Personalkosten zu Sachkosten.

Drucken

Beamtenbesoldung: Auch ohne Streikrecht nicht auf Almosen angewiesen

Leipziger Richter treffen richtungsweisende Entscheidung zum Beamtenstreik

Bundesverwaltungsgericht bekräftigt Anspruch auf Teilhabe an der Einkommensentwicklung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das beamtenrechtliche Streikverbot für Beamte bestätigt (BVerwG 2 C 1.13, Urteil vom 27.02.2014). Zu entscheiden hatten die Leipziger Richter den Fall einer Lehrerin, die sich an Warnstreiks beteiligt hatte und daraufhin disziplinarisch belangt worden war. Abzuwägen hatte das Gericht, ob das aus den grundgesetzlich garantierten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums abgeleitete Streikverbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.