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Die Erbschaftssteuer ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass sich die Vermögen bei wenigen Reichen sammeln.

Erbschaftssteuer: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet

Am 17. Dezember 2014 verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung, ob die Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Form mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Namhafte Staatsrechtler hegen hieran seit langer Zeit Zweifel, weil der Staat Betriebs- gegenüber Barvermögen bei der Übertragung auf die nächste Generation extrem bevorzugt. Im Einzelfall werden gar keine Steuern fällig, während der Fiskus beim Vererben von Vermögenswerten die Hand aufhält.

Die überaus ungerechte Vermögensverteilung in Deutschland hat eine wesentliche Ursache in der Erbschaftssteuer. Im Jahr 2013 sind insgesamt Vermögenswerte von 254 Milliarden Euro vererbt worden. Für den Staat fielen davon mit 4,6 Milliarden Euro gerade einmal läppische 1,8 Prozent ab. Hier besteht dringender Handlungsbedarf damit die Vermögenden künftig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung unseres Gemeinwesens herangezogen werden.

Über das Steuerrecht hat der Staat Gerechtigkeit zu schaffen

Natürlich sollen dabei Betriebe aufgrund von Steuerforderungen des Staates nicht Mitarbeiter kündigen müssen. Insoweit ist zu überlegen, die Zahlung der Erbschaftssteuer aus den Gewinnen der Zukunft begleichen zu können. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass das Erbschaftsrecht in seiner jetzigen Form grundgesetzwidrig ist. Dann bestünde endlich die Möglichkeit, dass mehr steuerliche Gerechtigkeit geschaffen werden kann.

Gegenwärtig verhindert es u.a. das Steuerrecht, dass sich Leistung in unserer Gesellschaft wieder lohnt. Der Aufstieg ist bei uns in erster Linie von der Geburt und nicht von der individuellen Leistung abhängig. Dies ist besonders daran ablesbar, dass ausgerechnet die Kapitalertragssteuer nicht an die Einkommensteuer gekoppelt ist. Dabei ist völlig unverständlich, weshalb Arbeitseinkommen mit bis zu 45 Prozent, ohne eigene Leistung erwirtschaftete Kapitalerträge aber nur mit 25 Prozent besteuert werden.

Die gesellschaftliche Stellung hängt maßgeblich von der Geburt ab

Wenn sich Erben so sehr lohnt wie jetzt, wird die Schere zwischen Arm und Reich weiter aufgehen. Dabei ist Geburt Glücksache und keine individuelle Leistung. Bei einer derart ungerechten Besteuerung von Erbe und Kapitalertrag ist das von der Politik so oft beschworene "Leistungsprinzip" nichts anderes als eine Mogelpackung. Dies gilt besonders für Besoldungs- und Versorgungsempfänger, bei denen die Regierenden – im Gegensatz zu den Vermögenden - besonders gerne zugreifen.

Erbschafts- und Schenkungssteuer sollten, mit einem großzügigen Freibetrag - etwa für das zu vererbende Eigenheim – versehen, stark progressiv ansteigen, damit mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft Einzug hält und es arbeitenden Menschen wieder möglich wird, durch Fleiß und Anstrengung gesellschaftlich aufzusteigen.


Foto im Beitrag © Markus Bormann / Fotolia.de